דִּינֵי מָמוֹנוֹת, בִּשְׁלֹשָׁה. גְּזֵלוֹת וַחֲבָלוֹת, בִּשְׁלֹשָׁה. נֶזֶק וַחֲצִי נֶזֶק, תַּשְׁלוּמֵי כֶפֶל וְתַשְׁלוּמֵי אַרְבָּעָה וַחֲמִשָּׁה, בִּשְׁלֹשָׁה. הָאוֹנֵס וְהַמְפַתֶּה וְהַמּוֹצִיא שֵׁם רַע, בִּשְׁלֹשָׁה, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, מוֹצִיא שֵׁם רַע, בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה, מִפְּנֵי שֶׁיֶּשׁ בּוֹ דִינֵי נְפָשׁוֹת: Privatrechtssachen1 Die Rechtsstreitigkeiten über Darlehne, Geschenke, Erbschaften und dgl. (werden) von Dreien2 Die auch Laien sein können; Einer von ihnen muss jedoch einige Rechtskenntnis besitzen. (entschieden), über Raub und Körperverletzungen (wird) von Dreien3 Hierzu gehören drei ordinierte Richter, s. weiter Mischna 3, Note 19. (gerichtet), über Schadenersatz,4 Wo es sich um den ganzen Schadenersatz handelt, z. B. wenn ein Mensch geschädigt, oder ein Ochs, der Muad ist (B. kamma II, 4), gestossen hat. halben Schadenersatz,5 Wenn ein Ochse, der Tam ist (das.), gestossen hat. Bezahlung des Doppelten und Bezahlung des Vier- oder Fünffachen6 Bei Diebstahl, B. kamma VII, 1. (ebenfalls) von Dreien,7 Ordinierten. über Notzucht,8 Nach Deuteronomium 22, 28f. Verführung9 Nach Exodus 22, 15f. und falsche Anklage10 Wenn ein Mann gegen die eben geheiratete Frau nach Deuteron. 22, 13—19 eine Anklage erhebt. (ebenfalls) von Dreien.7 Ordinierten. Dies die Worte R. Meïr’s. Die Weisen aber sagen: Der falsche Ankläger10 Wenn ein Mann gegen die eben geheiratete Frau nach Deuteron. 22, 13—19 eine Anklage erhebt. (wird) von drei und zwanzig (gerichtet), weil dabei über ein Kapitalverbrechen11 Wenn die Aussage des Mannes gegen seine Frau sich als wahr herausstellt, Deut. 22, 20f. verhandelt wird.
מַכּוֹת, בִּשְׁלֹשָׁה. מִשּׁוּם רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אָמְרוּ, בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. עִבּוּר הַחֹדֶשׁ, בִּשְׁלֹשָׁה. עִבּוּר הַשָּׁנָה, בִּשְׁלֹשָׁה, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, בִּשְׁלֹשָׁה מַתְחִילִין, וּבַחֲמִשָּׁה נוֹשְׂאִין וְנוֹתְנִין, וְגוֹמְרִין בְּשִׁבְעָה. וְאִם גָּמְרוּ בִשְׁלֹשָׁה, מְעֻבֶּרֶת: Über Geisselstrafe12 Deut. 25, 1—3. (wird) von Dreien (entschieden). Im Namen R. Ismael’s hat man gesagt: Von drei und zwanzig.13 Ebenso wie über Lebensstrafe, denn die Schrift gebraucht bei beiden Strafen den Ausdruck רשע, Deut. 25, 1 und Num. 35, 31. Die Intercalation beim Monate14 Die Berechnung, ob ein Monat 29 oder 30 Tage haben soll. Ein Monat von 30 Tagen heisst ein intercalinter Monat (חדש מעובר). erfolgt durch drei, die Intercalation beim Jahre15 Die Einsetzung eines Schaltjahres. Ein solches besteht aus 13 Monaten, indem zu den gewöhnlichen 12 Monaten noch ein Monat „Adar II“ (אדר שני) hinzugefügt wird. Eine Baraita lehrt: Wegen dreier Ursachen setzt man ein Schaltjahr ein: 1) על האביב wegen der Ährenreife, d. h. wenn sonst im Nissan, der in Exod, 13, 4 als Monat der Ährenreife bezeichnet wird, das Getreide noch nicht reif würde. 2) מפני פירות האילן wegen der Baumfrüchte, falls diese sonst nicht bis zum Wochenfeste, dem Feste der Erstlinge (Num. 28, 26), reif würden. 3) מפני התקופה wegen des Sonnenumlaufs, d. h. um die Differenz zwischen dem Jahre von 12 Mondmonaten und dem Sonnenjahre auszugleichen, damit die Feste in bestimmte Jahreszeiten fallen. Man setzte ein Schaltjahr ein, wenn sonst das Frühlingsäquinoctium erst am 16. Nissan oder das Herbstäquinoctium erst nach dem Hüttenfeste eintreffen würde. Näheres über den jüdischen Kalender in der Einleitung zu Rosch ha-Schanah. (ebenfalls) durch drei. Dies die Worte R. Meïr’s. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Zur Eröffnung sind drei,16 Zuerst beraten drei, ob ein Schaltjahr erforderlich ist. Wenn zwei dies verneinen, wird nicht weiter darüber verhandelt. Erkennen aber zwei von ihnen ein Schaltjahr für notwendig, so werden noch zwei andere zur Verhandlung zugezogen. zur Verhandlung fünf17 Wenn von diesen 5 die Majorität für ein Schaltjahr ist, so werden zur Beschlussfassung noch zwei Männer zugezogen. und zur Beschlussfassung sieben Männner18 Nach dem Talmud sollen die Zahlen 3, 5, 7 der Anzahl der Wörter in den drei Sätzen des Priestersegens (Num. 6,24—26) entsprechen. nötig; haben aber drei den Beschluss gefasst, so gilt die Intercalation.
סְמִיכַת זְקֵנִים וַעֲרִיפַת עֶגְלָה, בִּשְׁלֹשָׁה, דִּבְרֵי רַבִּי שִׁמְעוֹן. וְרַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, בַּחֲמִשָּׁה. הַחֲלִיצָה וְהַמֵּאוּנִין, בִּשְׁלֹשָׁה. נֶטַע רְבָעִי וּמַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁאֵין דָּמָיו יְדוּעִין, בִּשְׁלֹשָׁה. הַהֶקְדֵּשׁוֹת, בִּשְׁלֹשָׁה. הָעֲרָכִין הַמִּטַּלְטְלִין, בִּשְׁלֹשָׁה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֶחָד מֵהֶן כֹּהֵן. וְהַקַּרְקָעוֹת, תִּשְׁעָה וְכֹהֵן. וְאָדָם, כַּיּוֹצֵא בָהֶן: Das Handauflegen der Ältesten19 Beim Gemeinde - Sündopfer (Lev. 4, 15). In der Tosephta wird hier noch hinzugefügt: סמיכה בשלשה. Hierunter ist die Ordination zum Lehrer und Richter in Israel zu verstehen, die in Palästina מנוי und in Babylonien סמיכה genannt wurde (Jeruschalmi). Die babylonische Bezeichnung ist dem Schriftverse Num. 27, 23 (ויסמוך את ידיו) entnommen. Dennoch aber erklärt der Talmud (13b), dass zur Ordination nicht das Handauflegen gehörte, sondern der Act der Semichah bestand darin, dass man den zu Ordinierenden feierlich als „Samuch“ (סמוך) erklärte, ihm den Titel „Rabbi“ (רבי) beilegte und die Berechtigung erteilte, als Richter in Straf-Prozessen (דיני קנסות) zu fungieren. Diese Ordination durfte nur in Palästina stattfinden. In den frühem Zeiten (bis R. Akiba) konnte jeder Lehrer seinen Schülern die Ordination erteilen. Später wurde dem Patriarchen - Hause die Ehre erwiesen, dass zu jeder Ordination die Zustimmung des Patriarchen (נשיא) nötig wurde (Jerusch.). und das Brechen des Genickes der Färse20 Zu den Messungen, welche Stadt das Sühn-Opfer zu bringen hat, sind drei Älteste vom grossen Synedrion nötig; das Brechen des Genickes kann in Gegenwart von zwei Ältesten der Stadt erfolgen (Sota IX, 1; 5). geschieht durch drei. Dies die Worte R. Simon’s. R. Jehuda sagt: Durch fünf. Chaliza21 S. B. mezia I, Note 39. und Méun22 Das. Note 40. (geschehen) vor Dreien.23 Indessen ist nach der Halacha die Weigerungs-Erklärung (Méun) auch vor Zweien gültig. Bei Chaliza werden zu den Dreien noch zwei hinzugefügt, damit der Akt öffentlich bekannt werde. Früchte von vierjährigen Bäumen24 Die man nach Jerusalem bringt, um sie dort zu verzehren, oder auslöst und das Geld in Jerusalem verzehrt; s. Maaser scheni V, 1. und zweiter Zehnt,25 Der ebenfalls ausgelöst werden muss, wenn man ihn nicht nach Jerusalem bringen will; Deuteron. 14, 24 ff. dessen Wert nicht bekannt ist26 Z. B. Früchte, die verfault sind, und keinen bestimmten Marktpreis haben. Bei vierjährigen Bäumen ist der Lösungswert immer nicht genau bekannt, weil dabei die Kosten abgezogen werden, s. Maaser scheni V, 4., (werden) vor Dreien27 Die durch Schätzung den Wert bestimmen. (ausgelöst); (ebenso) geheiligte Dinge28 Löst man aus. vor Dreien.29 Die sie abschätzen. Schätzungs-Gelübde30 Wenn man den Schätzungswert irgend eines Menschen gelobt, wie ihn die Thora in Lev. 27, 2 ff. bestimmt. (werden) in Mobilien31 Wenn der Gelobende kein Geld hat und dafür andere Mobilien bezahlen will. vor Dreien32 Welche die Mobilien abschätzen. (bezahlt). R. Jehuda sagt: Einer von ihnen sei ein Priester.33 Weil die Schrift dabei הכהן vorschreibt, Lev. 27, 12. In Grundstücken34 Wenn man keine Mobilien hat und das Gelobte in Grundstücken bezahlt. Nach einer andern Erklärung: Wenn jemand ein geheiligtes Grundstück auslösen will. (bezahle man dieselben) vor neun Personen und einem Priester. Beim Menschen35 Wenn Jemand den Wert eines Menschen mit den Worten: דמיו עלי (ich gelobe seinen Wert) dem Heiligtume gelobt, wobei der betreffende Mensch abgeschätzt werden muss, wie viel man für ihn als Sklaven bekommen könnte. (wird der Wert) in gleicher Weise (bestimmt).36 Der Mensch wird von neun Personen und einem Priester abgeschätzt.
דִּינֵי נְפָשׁוֹת, בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. הָרוֹבֵעַ וְהַנִּרְבָּע, בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה, שֶׁנֶאֱמַר (ויקרא כ) וְהָרַגְתָּ אֶת הָאִשָּׁה וְאֶת הַבְּהֵמָה, וְאוֹמֵר (שם) וְאֶת הַבְּהֵמָה תַּהֲרֹגוּ. שׁוֹר הַנִּסְקָל, בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כא) הַשּׁוֹר יִסָּקֵל וְגַם בְּעָלָיו יוּמָת, כְּמִיתַת בְּעָלִים כָּךְ מִיתַת הַשּׁוֹר. הַזְּאֵב וְהָאֲרִי, הַדֹּב וְהַנָּמֵר וְהַבַּרְדְּלָס וְהַנָּחָשׁ, מִיתָתָן בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, כָּל הַקּוֹדֵם לְהָרְגָן, זָכָה. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, מִיתָתָן בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה: Lebens-Strafsachen37 Wo es sich um ein Kapitalverbrechen handelt. (gehören vor ein Gericht) von drei und zwanzig; (ebenso wird über) das unnatürlich belegende oder belegte Vieh von drei und zwanzig Richtern (abgeurteilt), denn es heisst (Lev. 20, 16): „Du sollst das Weib und das Vieh töten,“ ferner (Das. V. 15): „Und auch das Vieh sollt ihr töten.“38 Die Tötung des Viehes wird hiernach ebenso wie die Tötung des Weibes oder des Mannes durch 23 Richter verhängt. Ein zu steinigender Ochs39 Ein Ochs, der einen Menschen getötet hat. (wird) von drei und zwanzig Richtern (verurteilt), denn es heisst (Exod. 21, 29): „Der Ochs werde gesteinigt, und auch dessen Eigentümer soll sterben“; wie die Tötung des Eigentümers,40 In einem Falle, wo derselbe die Todesstrafe verdient. Wenn ein Ochse einen Menschen tötet, erleidet dessen Eigentümer nach der traditionellen Auslegung der Schrift nicht die gerichtliche Todesstrafe. so (geschehe) die Tötung des Ochsen. Der Wolf, der Löwe, der Bär, der Leopard, der Panther41 S. B. kamma I, 4. und die Schlange42 Die einen Menschen getötet haben. — deren Tötung (erfolgt) durch dreiundzwanzig Richter. R. Elieser sagt: Wer sie früher umbringt, macht sich verdient.43 Es bedarf keines Gerichtes. R. Akiba sagt: Ihre Tötung (erfolgt) durch drei und zwanzig Richter.44 Nach dem Talmud stimmt R. Akiba hinsichtlich der Schlange mit R. Elieser überein; seine Meinung ist demnach nicht identisch mit der des ersten Tanna.
אֵין דָּנִין לֹא אֶת הַשֵּׁבֶט וְלֹא אֶת נְבִיא הַשֶּׁקֶר וְלֹא אֶת כֹּהֵן גָּדוֹל, אֶלָּא עַל פִּי בֵית דִּין שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד. וְאֵין מוֹצִיאִין לְמִלְחֶמֶת הָרְשׁוּת, אֶלָּא עַל פִּי בֵית דִּין שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד. אֵין מוֹסִיפִין עַל הָעִיר וְעַל הָעֲזָרוֹת, אֶלָּא עַל פִּי בֵית דִּין שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד. אֵין עוֹשִׂין סַנְהֶדְרִיּוֹת לַשְּׁבָטִים, אֶלָּא עַל פִּי בֵית דִּין שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד. אֵין עוֹשִׂין עִיר הַנִּדַּחַת, אֶלָּא עַל פִּי בֵית דִּין שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד. וְאֵין עוֹשִׂין עִיר הַנִּדַּחַת בַּסְּפָר, וְלֹא שְׁלֹשָׁה, אֲבָל עוֹשִׂין אַחַת אוֹ שְׁתָּיִם: Man darf einen Stamm,45 Wenn der grösste Teil eines der 12 Stämme Israels Götzendienst treibt. einen falschen Propheten46 Deuter. 18, 20. oder den Hohenpriester nur durch das Gericht von einundsiebzig Männern richten. Man darf zu einem willkürlichen Krieg47 So heisst jeder Krieg, der nicht, wie der Krieg gegen die sieben kanaanitischen Völker und gegen Amalek, von der Thora vorgeschrieben ist. nur nach Entscheidung des Gerichtes von einundsiebzig(das Heer) hinausführen. Man darf die Stadt48 Jerusalem, welches heiliger ist, als das übrige Land Israels. oder die Tempelhöfe49 Die noch heiliger sind, als das übrige Jerusalem; vgl. über die verschiedenen Grade der Heiligkeit Kelim I, 6 ff. nur nach Entscheidung des Gerichtes von einundsiebzig erweitern. Man darf Gerichte50 סנהדריות Mehrzahl von סנהדרין = συνέδριον. für die Stämme nur nach Anordnung des Gerichtes von einundsiebzig einsetzen. Eine verderbte Stadt51 Nach Deuter. 13, 13ff., vgl. weiter X, 4. darf nur durch das Gericht von einundsiebzig verurteilt werden. Man verurteilt nicht eine verderbte Stadt,52 Dass die Stadt zerstört werde; es werden nur die schuldigen Bewohner hingerichtet. die an der Grenze53 ספר, syr. ܣܳܦܪܳܐ Grenze. liegt, ferner nicht drei Städte,54 Drei Städte, die nahe an einander liegen, werden nicht von ein und demselben Gerichte verurteilt. sondern nur eine oder zwei.
סַנְהֶדְרִי גְדוֹלָה הָיְתָה שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד, וּקְטַנָּה שֶׁל עֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. וּמִנַּיִן לַגְּדוֹלָה שֶׁהִיא שֶׁל שִׁבְעִים וְאֶחָד, שֶׁנֶּאֱמַר (במדבר יא) אֶסְפָה לִּי שִׁבְעִים אִישׁ מִזִּקְנֵי יִשְׂרָאֵל, וּמֹשֶׁה עַל גַּבֵּיהֶן, הֲרֵי שִׁבְעִים וְאֶחָד. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שִׁבְעִים. וּמִנַּיִן לַקְּטַנָּה שֶׁהִיא שֶׁל עֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה, שֶׁנֶּאֱמַר (שם לה) וְשָׁפְטוּ הָעֵדָה וְגוֹ' וְהִצִּילוּ הָעֵדָה, עֵדָה שׁוֹפֶטֶת וְעֵדָה מַצֶּלֶת, הֲרֵי כָאן עֶשְׂרִים. וּמִנַּיִן לָעֵדָה שֶׁהִיא עֲשָׂרָה, שֶׁנֶּאֱמַר (שם יד) עַד מָתַי לָעֵדָה הָרָעָה הַזֹּאת, יָצְאוּ יְהוֹשֻׁעַ וְכָלֵב. וּמִנַּיִן לְהָבִיא עוֹד שְׁלֹשָׁה, מִמַּשְׁמַע שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כג) לֹא תִהְיֶה אַחֲרֵי רַבִּים לְרָעֹת, שׁוֹמֵעַ אֲנִי שֶׁאֶהְיֶה עִמָּהֶם לְטוֹבָה, אִם כֵּן לָמָּה נֶאֱמַר (שם) אַחֲרֵי רַבִּים לְהַטֹּת, לֹא כְהַטָּיָתְךָ לְטוֹבָה הַטָּיָתְךָ לְרָעָה. הַטָּיָתְךָ לְטוֹבָה עַל פִּי אֶחָד, הַטָּיָתְךָ לְרָעָה עַל פִּי שְׁנַיִם, וְאֵין בֵּית דִּין שָׁקוּל, מוֹסִיפִין עֲלֵיהֶם עוֹד אֶחָד, הֲרֵי כָאן עֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. וְכַמָּה יְהֵא בְעִיר וּתְהֵא רְאוּיָה לְסַנְהֶדְרִין, מֵאָה וְעֶשְׂרִים. רַבִּי נְחֶמְיָה אוֹמֵר, מָאתַיִם וּשְׁלשִׁים, כְּנֶגֶד שָׂרֵי עֲשָׂרוֹת: Das grosse Synedrion55 Der oberste Gerichtshof, Deuter. 17, 8 ff. bestand aus einundsiebzig Mitgliedern,56 Nach Tosaphot (16 b y. אחר) war bei jedem Gerichte ausser der bestimmten Zahl noch ein Vorsitzender, der מופלא שבב׳׳ד genannt wurde (Horajot I, 4). Demnach waren beim grossen Synedrion 72 Älteste, was mit Sebachim I, 3 und Jadajim IV, 2 übereinstimmt. Allerdings ist diese Ansicht schwer mit dem Folgenden (ומנין וכו׳) zu vereinbaren. das kleine aus dreiundzwanzig. Woher57 מן אין = מנין woher. (wissen wir), dass das grosse aus einundsiebzig bestand? Da es heisst (Num. 11, 16): „Versammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels“ — und Mose über ihnen.58 Er stand an ihrer Spitze, denn es heisst (Num. 11, 17): „sie sollen mit dir tragen.“ das sind einundsiebzig. R. Jehuda sagt: Siebzig.59 Das grosse Synedrion hatte nur 70 Mitglieder. Nach R. Jehuda war Moses nicht im Collegium der 70 Ältesten, und die Worte der Schrift: „mit dir“ wollen nur sagen: „sie seien dir ähnlich.“ Und woher (wissen wir), dass das kleine aus dreiundzwanzig besteht? Da es heisst (Num. 35, 24 u 25): „Es richte die Gemeinde — es rette die Gemeinde“ — eine richtende60 D. h. verurteilende. Gemeinde und eine rettende61 Freisprechende. Gemeinde, das sind zwanzig.62 So dass, wenn die Stimmen sich teilen, zehn verurteilende und zehn freisprechende Stimmen vorhanden sein können. Woher (wissen wir) aber, dass eine Gemeinde aus zehn Männern besteht? Da es heisst63 Bei den 12 Kundschaftern. (Num. 14, 27): „Wie lange (friste ich) dieser bösen Gemeinde“ — dabei sind Josua und Kaleb ausgenommen.64 Die andern zehn Kundschafter werden also „Gemeinde“ (עדה) genannt. Und woher (wissen wir), dass man noch drei hinzufüge?64a Zu den zwanzig. Daraus,65 ממשמע aus dem Vernommenen. dass es heisst (Exod. 23, 2): „Richte dich nicht nach der Mehrheit zum Bösen,66 D. h. zur Verurteilung genügt nicht eine Mehrheit um Eine Stimme, s. weiter. “ kann ich doch entnehmen, dass ich mich zum Guten67 Zur Freisprechung. nach ihnen richten soll; wozu heisst es nun (nochmals): „man richte sich nach der Mehrheit“? Dies lehrt: Nicht wie deine Entscheidung zum Guten soll deine Entscheidung zum Bösen sein; zum Guten67 Zur Freisprechung. kannst du auf das Urteil eines Richters hin68 Wenn die Freisprechenden um einen mehr sind, als die Verdammenden. entscheiden, zum Bösen aber nur nach dem Urteile zweier.69 Die Verdammenden müssen um zwei mehr sein, als die Freisprechenden. Da nun letztere eine „Gemeinde“ (עדה), also zehn sein müssen, so gehören zur Verurteilung 12 verdammende Richter; beide Parteien zusammen wären demnach 22. Da aber kein Gericht in gerader Zahl70 שקול eig. gleichwiegend, sich das Gleichgewicht haltend, d. h. Stimmengleichheit habend, was bei einem aus einer geraden Zahl bestehendem Gerichte Vorkommen kann. sein darf, so fügt man noch einen hinzu, das sind (zusammen) dreiundzwanzig. Wie viel (Einwohner) müssen in einer Stadt sein, dass sie für ein Synedrion71 Ein kleines von 23. geeignet sei? Hundertundzwanzig.72 Nach dem Talmud sind ausser dem Synedrion von 23 Richtern noch 3mal 23 Gelehrte nach IV, 4 nötig. Das sind zusammen 92. Die anderen 28 braucht man, damit in der Stadt vorhanden seien: 10 Beschäftigungslose für die Synagoge, 2 Gerichts-Schreiber, 2 Gerichtsdiener, 2 Prozessierende, 2 Zeugen, 2, welche die Zeugen als falsch überführen können, 2, welche wieder die Überführer als falsch überführen können, 2, die Almosen einkassieren, einer, der es mit ihnen zusammen verteilt, ein Arzt, ein Thoraschreiber und ein Lehrer für die Kinder. R. Nechemia sagt: Zweihundertunddreissig, damit es73 Das Synedrion von 23. den Obern über zehn entspreche.74 Damit jeder Richter ein Oberster unter 10 sein könne; vgl. Exod. 18, 21, wo der geringste Obere Einer von 10 ist.